Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Eventlocation EvenTraum Lola

(Stand: Juli 2025)

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AGB EvenTraum Lola (PDF herunterladen)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge über die Nutzung der Eventlocation „EvenTraum Lola“ zwischen dem Vermieter (EvenTraum Lola, Inh. [Name, Anschrift]) und dem jeweiligen Mieter.

§2 Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter zustande. Eine Reservierung allein begründet noch keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags.
Der Mieter muss volljährig und geschäftsfähig sein.

§3 Mietgegenstand & Nutzungszweck

  1. Der Mietgegenstand umfasst die im Mietvertrag aufgeführten Räumlichkeiten, Außenflächen (z. B. Terrasse) und Gegenstände.
  2. Die Nutzung ist nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. private Feier) und nur für den vereinbarten Zeitraum zulässig.
  3. Eine Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
  4. Die maximale Gästeanzahl von 60 Personen darf nur dann überschritten werden, wenn dies im Vorfeld mit den Vermietern individuell abgestimmt wurde.

§4 Mietdauer, Überlassung & Rückgabe

  1. Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus dem Vertrag.
  2. Die Räumlichkeiten gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn bei Übergabe keine Mängel gerügt werden.
  3. Bei Rückgabe erfolgt eine gemeinsame Begehung und Protokollierung.
  4. Verspätete Rückgaben werden mit 50 €/angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§5 Kaution (Sicherheitsleistung)

  1. Zur Absicherung etwaiger Schäden oder Vertragsverstöße erhebt der Vermieter eine Kaution.
  2. Die Höhe richtet sich nach Veranstaltungsart:
    • bis 30 Personen: 250 €
    • 31–60 Personen: 500 €
    Der Vermieter kann die Höhe der Kaution je nach Art und Umfang der geplanten Veranstaltung individuell anpassen.
  3. Die Kaution ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
  4. Eine Verrechnung mit der Anzahlung ist nicht zulässig.
  5. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach mängelfreier Rückgabe. Bei Schäden oder übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter die Aufrechnung oder Einbehaltung vor.

§6 Anzahlung & Zahlungsbedingungen

  1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung i. H. v. 30 % des Mietpreises fällig.
  2. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Abschlussrechnung ohne Abzüge an den Arbeitnehmer überwiesen.
  3. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

§7 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

Bei Rücktritt durch den Mieter gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 60 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 59 bis 30 Tage: 50 % des Mietpreises
  • unter 30 Tage: 100 % des Mietpreises

Bereits gezahlte Kautionen werden in jedem Fall vollständig zurückerstattet.

§8 Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Zahlungsverzug, Irreführung),
  • bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote)

Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht dem Mieter daraus nicht.

§9 Pflichten & Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Gäste oder Dienstleister verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar – auch bei leichter Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung resultieren (z. B. Lärmbeschwerden, Ordnungswidrigkeiten).
  3. Der Mieter hat auf eigene Kosten für einen geordneten Ablauf, Aufsichtspflichten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Jugendschutz) zu sorgen.

§10 Versicherung & Veranstalterhaftpflicht

  1. Die Betriebshaftpflicht des Vermieters deckt keine Schäden ab, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht wurden.
  2. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.
  3. Auf Anfrage kann der Vermieter einen Nachweis verlangen, insbesondere bei Feiern mit mehr als 30 Personen oder erhöhtem Risikopotenzial.

§11 Zustand der Location, Reinigung und Schäden

  1. Die Räumlichkeiten sind in dem bei Übergabe bestehenden Zustand zurückzugeben („besenrein“).
  2. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, werden Reinigungskosten nach Aufwand von der Kaution abgezogen.
  3. Bruch oder Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Geschirr, Gläsern, Dekorationen oder sonstigem Inventar sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Verluste (z. B. nicht zurückgegebenes Inventar) sowie für übermäßige Verschmutzungen, die eine Sonderreinigung erfordern.
  5. Der Vermieter behält sich vor, festgestellte Schäden mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen oder nachträglich in Rechnung zu stellen.

§12 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Ausfälle aufgrund technischer Störungen, Stromausfall oder höherer Gewalt besteht keine Haftung.

§13 Sonstige Regelungen

  1. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.