Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Eventlocation EvenTraum Lola
(Stand: Oktober 2025)
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AGB EvenTraum Lola (PDF herunterladen)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge über die Nutzung der Eventlocation „EvenTraum Lola“ zwischen dem Vermieter (EvenTraum Lola, Inh. [Name, Anschrift]) und dem jeweiligen Mieter.
§2 Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter zustande. Eine Reservierung allein begründet noch keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags.
Der Mieter muss volljährig und geschäftsfähig sein.
§3 Mietgegenstand & Nutzungszweck
- Der Mietgegenstand umfasst die im Mietvertrag aufgeführten Räumlichkeiten, Außenflächen (z. B. Terrasse) und Gegenstände.
- Die Nutzung ist nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. private Feier) und nur für den vereinbarten Zeitraum zulässig.
- Eine Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
- Die maximale Gästeanzahl von 60 Personen darf nur dann überschritten werden, wenn dies im Vorfeld mit den Vermietern individuell abgestimmt wurde.
§4 Mietdauer, Überlassung & Rückgabe
- Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus dem Vertrag.
- Die Räumlichkeiten gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn bei Übergabe keine Mängel gerügt werden.
- Bei Rückgabe erfolgt eine gemeinsame Begehung und Protokollierung.
- Verspätete Rückgaben werden mit 50 €/angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§5 Kaution (Sicherheitsleistung)
- Zur Absicherung etwaiger Schäden oder Vertragsverstöße erhebt der Vermieter eine Kaution.
- Die Höhe richtet sich nach Veranstaltungsart:
- bis 30 Personen: 250 €
- 31–60 Personen: 500 €
- Die Kaution ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
- Eine Verrechnung mit der Anzahlung ist nicht zulässig.
- Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach mängelfreier Rückgabe. Bei Schäden oder übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter die Aufrechnung oder Einbehaltung vor.
§6 Anzahlung & Zahlungsbedingungen
- Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung i. H. v. 30 % des Mietpreises fällig.
- Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Abschlussrechnung ohne Abzüge an den Arbeitnehmer überwiesen.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
§7 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Bei Rücktritt durch den Mieter gelten folgende Stornogebühren:
- bis 60 Tage vor Termin: kostenfrei
- 59 bis 30 Tage: 50 % des Mietpreises
- unter 30 Tage: 100 % des Mietpreises
Bereits gezahlte Kautionen werden in jedem Fall vollständig zurückerstattet.
§8 Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Zahlungsverzug, Irreführung),
- bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote)
Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht dem Mieter daraus nicht.
§9 Pflichten & Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Gäste oder Dienstleister verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar – auch bei leichter Fahrlässigkeit.
- Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung resultieren (z. B. Lärmbeschwerden, Ordnungswidrigkeiten).
- Der Mieter hat auf eigene Kosten für einen geordneten Ablauf, Aufsichtspflichten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Jugendschutz) zu sorgen.
§10 Versicherung & Veranstalterhaftpflicht
- Die Betriebshaftpflicht des Vermieters deckt keine Schäden ab, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht wurden.
- Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.
- Auf Anfrage kann der Vermieter einen Nachweis verlangen, insbesondere bei Feiern mit mehr als 30 Personen oder erhöhtem Risikopotenzial.
§11 Zustand der Location, Reinigung und Schäden
- Die Räumlichkeiten sind in dem bei Übergabe bestehenden Zustand zurückzugeben („besenrein“).
- Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, werden Reinigungskosten nach Aufwand von der Kaution abgezogen.
- Bruch oder Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Geschirr, Gläsern, Dekorationen oder sonstigem Inventar sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Vermieter ist berechtigt, die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Verluste (z. B. nicht zurückgegebenes Inventar) sowie für übermäßige Verschmutzungen, die eine Sonderreinigung erfordern.
- Der Vermieter behält sich vor, festgestellte Schäden mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen oder nachträglich in Rechnung zu stellen.
§12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Ausfälle aufgrund technischer Störungen, Stromausfall oder höherer Gewalt besteht keine Haftung.
§13 Regelung zu Wertgutscheinen
- Diese Bedingungen gelten für alle Wertgutscheine, die vom EvenTraum Lola ausgestellt und verkauft werden. Mit dem Erwerb oder der Einlösung eines Gutscheins erkennt der Käufer bzw. Inhaber diese Bedingung an.
- Der Gutschein ist ein Wertgutschein, der mit einem festen Eurobetrag ausgestellt wird. Er kann für folgende vom EvenTraum Lola angebotenen Leistungen eingelöst werden:
- Workshops oder Kurse des Eventprogramms
- Raummiete bei der Buchung der Eventlocation für eigene private und geschäftliche Veranstaltungen
- Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, gerechnet bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung nicht mehr möglich.
- Die Einlösung erfolgt durch Vorlage des Gutscheins bei der Buchung oder Bezahlung. Eine nachträgliche Verrechnung mit bereits getätigten Buchungen ist nicht möglich.
- Der Gutschein kann ganz oder teilweise eingelöst werden. Verbleibt nach der Einlösung ein Restwert, bleibt dieser bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist bestehen. Restbeträge werden in Form eines neuen Gutscheins dokumentiert und nicht bar ausgezahlt.
- Gutscheine sind übertragbar. Der jeweilige Inhaber gilt als berechtigt, den Gutschein einzulösen.
- Bei Verlust, Diebstahl oder unbefugter Verwendung des Gutscheins übernimmt EvenTraum Lola keine Haftung. Der Gutschein wird nicht ersetzt.
- Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen, Sonderangeboten oder Promotionen kombiniert werden, es sei den, EvenTraum Lola gestattet dies ausdrücklich.
- Sollte eine gebuchte Veranstaltung, ein Kurs oder eine Leistung aus Gründen, die EvenTraum Lola zu vertreten hat, nicht stattfinden, bleibt der Gutscheinwert erhalten und kann für andere Leistungen oder Termine eingelöst werden.
- Ein Umtausch oder eine Auszahlung des Gutscheinwertes oder von Restguthaben in bar ist ausgeschlossen. Gutscheine gelten für den jeweils aktuellen Preis der gewählten Leistung. Etwaige Preisänderungen nach Ausstellung berechtigen nicht zur Nacherhebung oder Erstattung.
§14 Sonstige Regelungen
- Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.